45/40 W
45/40 W
Nach den gesetzlichen Regelungen, darf das Abblendlicht eine maximale Leuchtweite von 50-70 Metern erreichen. Das Fernlicht hat eine minimale Leuchtweite von 100 Metern. Bei Scheinwerfern liegt die maximale Leuchtstärke bei 480 Lux. Nebelscheinwerfer dürfen zusammen mit dem Standlicht, dem Abblendlicht 45/40 W und dem Fernlicht leuchten. Aufgrund der hohen Leuchtintensität dürfen Nebelschlussleuchten allerdings nur mit dem Abblendlicht oder den Nebelscheinwerfern leuchten.