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PGJ23t-1

PGJ23t-1

Um eine Gefährdung im Straßenverkehr zu vermeiden, ist es Pflicht, sobald es dämmert, die Fahrzeugbeleuchtung anzuschalten. Das Fahrlicht oder auch Abblendlicht PGJ23t-1 genannt, dient zur Ausleuchtung des vorderen Bereichs in einer Weite von bis zu 50 Metern. In Tunneln, bei Nacht, bei einsetzender Dämmerung, Regen, Schneefall und Nebel ist es zwingend einzusetzen. Der Einsatz ist so zu erfolgen, dass der Gegenverkehr und auch andere Verkehrsteilnehmer nicht geblendet werden.