Kunden kauften dazu folgende Artikel:
Hochwertige Dachhaken für Solarmodule aus rostfreiem Edelstahl 1.4016
Spezielle Dachhaken für den Ausbau von Aluschienen, Profilschienen, Befestigungsschienen zur Aufnahme von Photovoltaik Modulen oder Solaranlagen.
Die Edelstahldachhaken werden mit Holzschrauben direkt verschraubt.
Information für Sie:
Je nach Werkstoff bzw. je nach Gefüge ist Edelstahl magnetisch oder eben auch nicht. Bei den austenitischen Werkstoffen wie zum Beispiel 1.4301 oder 1.4404 ist der Stahl eher nicht magnetisch. Dagegen ist ein ferritischer Edelstahl wie zum Beispiel der Werkstoff 1.4016 magnetisch.
Technische Daten:
Flachstahl Haken: 30 x 5mm
Grundplatte (Stärke): 4 mm (Die anderen zwei Teile 5mm)
Höhenverstellbar: 35 - 55mm
Befestigungsbohrungen: 9 x 9mm versetzt
Langlochabmessung: 40 x 10mm
Gewicht: ca. 0,60 kg/Stück
Montagehinweis:
Jeh nach Belastung werden die Dachhaken mit mindestens 2 Tellerkopfschrauben A2 M8 auf dem Sparren befestigt.
Die Länge der Tellerkopfschrauben sollte passend zur Stärke des Sparren gewählt werden.
Standardgrößen sind:
- M8x80 mm
- M8x100 mm
- M8x120 mm.
Bei Aufsparrendämmung können längen > 200 mm verwendet werden.
Zur Befestigung der Tellerkopfschrauben jeweils 1 cm Abstand zum Rand des Sparrens einhalten.
Schneelast (Druck): max. 120 kg
Windlast (Zug): max. 100 kg
Im Lieferumfang sind die drei abgebildeten Edelstahlteile + 2 Schrauben mit Flanschmutter enthalten
MEHRWERTSTEUER FÜR PHOTOVOLTAIKPRODUKTE
Der Preis ist inklusive 0% Mehrwertsteuer („Nullsteuersatz“). Der Nullsteuersatz kann gemäß §12 Abs. 3 UstG für diese Komponente angewendet werden, sofern weitere Voraussetzungen* erfüllt sind.
Der Käufer bestätigt mit dem Kauf, dass die Voraussetzungen* gemäß §12 Abs. 3 UstG erfüllt sind oder widerspricht formlos nach Kauf der Anwendung des Nullsteuersatzes. Der Käufer erhält dann eine Rechnung inklusive 19% Mehrwertsteuer. Der Kaufpreis ändert sich dadurch nicht.
*Die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Nullsteuersatzes sind:
- Der Käufer (Rechnungsanschrift) ist der Anlagenbetreiber. Der gewerbliche Wiederverkauf ist ausgeschlossen.
- Die Komponente wird für eine Photovoltaikanlage eines Wohngebäudes verwendet, oder für eine stationäre Batteriespeicheranlagen verwendet, welche den Strom einer Photovoltaikanlage eines Wohngebäudes speichert.
Als Wohngebäude zählen Wohnhäuser, Wohnungen, Wohnanlagen aller Art, sowie unter anderem auch Gebäude von Freizeitgeländen oder Kleingartenanlagen. Ein Wohnmobil oder Wohnschiff, welche hauptsächlich nicht bewegt werden (Dauerstillstand auf Campingplatz bzw. an Hafenliegeplatz) zählen ebenfalls dazu.
Darüber hinaus zählen alle öffentlichen Gebäude und Gebäude des Gemeinwohls hinzu. Genauer alle Gebäude, welche Dienstleistungen oder Umsätze erbringen, die unter § 4 Nr. 11b, 14 bis 18, 20 bis 25, 27 und 29 oder § 12 Abs. 2 Nr. 8 UstG berücksichtigt werden.
1
Einträge insgesamt:
1