Batteriegesetzhinweise
Beim Verkauf von Batterien und von Geräten mit Batterien sind wir nach dem Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) und der EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen.
Altbatterien gehören nicht in den Hausmüll
Als Endnutzer sind Sie gesetzlich verpflichtet, Altbatterien getrennt vom Hausmüll zu sammeln und zurückzugeben. Das gilt auch für Batterien in Geräten, die sich ohne Weiteres entnehmen lassen.
Wo Sie Altbatterien zurückgeben können
- Bei uns: Altbatterien der Art, die wir als Neubatterien führen oder geführt haben, nehmen wir unentgeltlich zurück: Electronicx GmbH, Hindenburgstr. 37A, 74389 Cleebronn. Bitte sprechen Sie die Abgabe kurz vorher mit uns ab: Telefon +49 7135 7194106 (Montag bis Freitag, 7:00 bis 15:30 Uhr) oder E-Mail an [email protected].
- Kommunale Sammelstellen: Wertstoff- und Recyclinghöfe nehmen Altbatterien kostenlos an.
- Handel und Werkstätten: Händler, die Batterien verkaufen, nehmen Altbatterien dieser Art zurück. Gerätebatterien können Sie in die Sammelboxen im Handel geben.
Bitte schicken Sie Blei-Starterbatterien und Industriebatterien nicht per Post an uns. Sie sind Gefahrgut und dürfen von Privatpersonen nicht als normales Paket versendet werden. Kleben Sie bei Lithium-Batterien vor der Rückgabe die Pole ab. Beschädigte oder aufgeblähte Lithium-Batterien geben Sie bitte nur an einer Sammelstelle ab und weisen dort darauf hin.
Was die Zeichen auf der Batterie bedeuten
- Durchgestrichene Mülltonne: Die Batterie darf nicht in den Hausmüll.
- Pb: Die Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei.
- Cd: Die Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium.
- Hg: Die Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.
Warum die getrennte Sammlung wichtig ist
Batterien enthalten Stoffe wie Blei, Säure, Lithium oder Schwermetalle, die Umwelt und Gesundheit schaden können, wenn sie in den Hausmüll oder in die Natur gelangen. Beschädigte Lithium-Batterien können Brände auslösen. Getrennt gesammelte Batterien werden recycelt; aus Starterbatterien wird zum Beispiel das Blei zurückgewonnen.
Pfand auf Starterbatterien (§ 19 BattDG)
Für Starterbatterien, also Batterien für Auto, Motorrad, Roller, Quad oder Rasentraktor, ist beim Verkauf an Endnutzer ein Pfand von 7,50 € einschließlich Umsatzsteuer je Batterie zu erheben, wenn beim Kauf keine Starter-Altbatterie zurückgegeben wird. Das Pfand ist nicht im Kaufpreis enthalten.
So erhalten Sie ein bei uns gezahltes Pfand zurück:
- Sie geben eine Starter-Altbatterie bei uns in Cleebronn ab (siehe oben).
- Oder Sie geben die Altbatterie an einer anderen Stelle ab, zum Beispiel beim Wertstoffhof, in einer Werkstatt oder beim Händler, und lassen sich die Rückgabe schriftlich oder elektronisch bestätigen. Diese Bestätigung schicken Sie uns mit Ihrer Bestellnummer an [email protected]. Sie darf bei Vorlage nicht älter als zwei Wochen sein.
Versorgungs-, Freizeit- und Solarbatterien (zum Beispiel für Wohnmobil oder Boot) sind keine Starterbatterien; für sie fällt kein Pfand an. Auch diese Altbatterien nehmen wir kostenlos zurück.