P21/5W

P21/5W

Signallampen und Warnlampen müssen richtig eingesetzt werden. Die Lichthupe P21/5W ist nur unter bestimmten Bedingungen einsetzbar. Die Zweckentfremdung ist nicht rechtesn und kann zu einem Bußgeldführen. Die Warnblinkanlage darf nur eingesetzt werden, wenn sie andere Verkehrsteilnehmer auf Gefahren aufmerksam machen soll. Kurzes Anhalten beim Bäcker zählen natürlich nicht dazu und kann bestraft werden.